Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Leonard Ahrens & Joel Juma GbR
Ehlsiefen 8a
51580 Reichshof
Duitsland
Im Folgenden: Anbieter
Ehlsiefen 8a
51580 Reichshof
Duitsland
Im Folgenden: Anbieter
Allgemeines
Geltungsbereich und Gegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Verträge. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter und der Kunde haben diesen ausdrücklich zugestimmt. Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern oder Privatpersonen ab. Sein Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Die vom Anbieter angebotene Dienstleistung umfasst unter anderem die Erstellung oder Entwicklung von Websites. Eine detaillierte Vereinbarung über die erbrachten Dienstleistungen ist Bestandteil des individuell zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Vertrags. Der Begriff „Website“ in diesen AGB umfasst alle Formen von Websites, beispielsweise Online-Shops. Der Anbieter ist berechtigt, die angebotenen Dienste im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an einen Subunternehmer auszulagern. Der Subunternehmer kann auch Subunternehmer einsetzen. Der Anbieter bleibt insoweit alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Anbieter setzt keine Subunternehmer ein, wenn für den Anbieter erkennbar ist, dass der Einsatz solcher Subunternehmer den berechtigten Interessen des Kunden zuwiderlaufen würde.
Zustandekommen des Vertrags
Wenn der Kunde die Dienste des Anbieters in Anspruch nehmen möchte, stellt der Kunde zunächst eine Anfrage an den Anbieter mit einer detaillierten Beschreibung der gewünschten Dienste. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung an den Anbieter dar, ein entsprechendes Angebot abzugeben. Der Anbieter wird nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob die in der Anfrage beschriebenen Anfragen des Kunden vollständig, klar, durchführbar, widerspruchsfrei und für die gewünschte Realisierung geeignet sind und erstellt auf dieser Grundlage ein Angebot. Der Anbieter wird jedoch keine rechtliche Prüfung der Anfrage des Kunden vornehmen. Nur wenn der Kunde das Angebot des Anbieters annimmt, kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande. Enthält das Angebot des Anbieters Entwürfe, Muster oder Gestaltungsvorschläge, kommt aber kein Vertrag zustande, hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe der Entwürfe, Muster, Gestaltungsvorschläge oder gegebenenfalls der zugehörigen Quellcodes, Kopien usw. In diesem Fall hat der Kunde alle Kopien zu löschen, zu vernichten und/oder an der Anbieter.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Soweit für einzelne Dienste gemäß Art. 28 DSGVO der Abschluss einer Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA) erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Dienste abzuschließen. Die DPA wird grundsätzlich vom Anbieter bereitgestellt. Der Kunde ist verpflichtet, alle zum Zwecke der Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Daten (z.B. für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken usw.) und Zugänge vollständig, zeitnah und korrekt bereitzustellen. Für die Beschaffung des Materials für die Gestaltung der Webseiten und anderer Werke (z.B. Grafiken, Texte) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er keine weiteren Angaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigenem Ermessen Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Website unter Einhaltung der Copyright-Kennzeichnungspflicht mit einem Platzhalter zu versehen. Erbringt der Kunde die (notwendige) Mitarbeit oder unterstützende Unterstützung verspätet, haftet der Anbieter nicht für Verzögerungen einschließlich Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten daraus resultierend. Sofern der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder andere Inhalte zur Verfügung stellt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verletzen. Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, dem Kunden Rechtsberatungsleistungen zu erbringen. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet und nicht befugt, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken usw.) rechtlich auf ihre Vereinbarkeit mit geltendem Recht zu überprüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke durchführen. Erteilt der Kunde konkrete Anweisungen in Bezug auf das anzufertigende Werk, haftet er dafür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Klausel nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden die dafür aufgewendete Zeit in Rechnung stellen (z. B. Kosten für Archivfotos und Zeit, die für die Suche nach ihnen aufgewendet wurde).
Akzeptanz
Der Anbieter ist berechtigt, die Abnahme des vertraglich geschuldeten Werkes schriftlich zu verlangen. Der Kunde schuldet eine schriftliche Annahme nur, wenn der Anbieter ihn dazu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben unberührt. Die Abnahmefrist gemäß § 640 Absatz 2 Satz 1 BGB beträgt 2 Wochen ab Mitteilung der Fertigstellung der Arbeiten, es sei denn, dass im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände eine längere Abnahmefrist erforderlich ist; in diesem Fall wird der Anbieter den Kunden gesondert benachrichtigen. Äußert sich der Kunde nicht innerhalb der Abnahmefrist oder verweigert er die Abnahme aufgrund eines Mangels nicht, gilt das Werk als abgenommen.
Vergütung
Der Anbieter und der Kunde schließen eine individualvertragliche Vereinbarung über die Vergütung für den Auftrag, die sich grundsätzlich nach dem Angebot richtet. Der Anbieter ist berechtigt, seine Preise regelmäßig anzupassen, soweit sich seine eigenen Kosten für die Erbringung der Dienstleistung erhöhen. Kunden mit bestehenden Verträgen werden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Anpassung per E-Mail über die Preisanpassung informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der in der Mitteilung gesetzten Frist, gilt dies als Zustimmung. In der Mitteilung über die geplante Preisanpassung wird auf die Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung, wird sein Vertrag ausnahmsweise zum Datum des Inkrafttretens der Preisanpassung gekündigt.
Vertragsdauer für Dauerschuldverhältnisse
Sofern nicht anders angegeben, haben Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Laufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Mängelgewährleistung, Haftung und Schadensersatz
Ein unerheblicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Anbieter. Die Verjährungsfrist für Mängel- und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Anbieter beruhen. Die Verjährungsfrist beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt. Die Haftung des Anbieters für alle Schäden ist wie folgt begrenzt: Bei leichter Fahrlässigkeit hinsichtlich der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) ist die Haftung des Anbieters jeweils auf die Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens begrenzt. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
Dienste für Websites
Erstellung von Websites mit agilen Methoden
Die Erstellung von Websites basiert auf agilen Methoden, sofern der Anbieter und der Kunde nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Gegenstand der zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Verträge ist die Erstellung von Websites und die Entwicklung neuer Websites oder die Erweiterung bestehender Websites (z. B. Integration neuer Schnittstellen) unter Einhaltung der vom Kunden gewünschten technischen und/oder gestalterischen Vorgaben. Verträge, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Erstellung von Websites geschlossen werden, sind Werk- und Dienstleistungsverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB (BGB). Sofern nicht anders zwischen dem Anbieter und dem Kunden vereinbart, sind die erstellten Websites für mobile Geräte optimiert.Sofern nicht anders vereinbart, sind die erstellten Websites für alle gängigen Browser in ihren jeweils aktuellen Versionen (jeweils die letzten beiden Versionen des Browsers) optimiert.Die Bewertung oder der Erwerb von Rechten, die Beschaffung von Tools (z. B. Statistiken) oder Zertifikaten (z. B. SSL /TLS) oder die Bereitstellung von Quellcodes, Entwicklung, Anwendung oder sonstigem zusätzlichen Unterlagen werden vom Anbieter nur erbracht, wenn diese wurde ausdrücklich durch einen Einzelvertrag vereinbart. Nach Abschluss der Arbeiten (z.B. Erstellung der Website) fordert der Anbieter den Kunden auf, die Website zu akzeptieren (Annahmeerklärung). Nutzt der Kunde für die erstellte Website keine vom Anbieter angebotenen Hosting-Dienste, sondern von Drittanbietern, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Erreichbarkeit der Website. Sofern der Anbieter und der Kunde nicht vereinbarte zusätzliche Wartungs- und Supportleistungen, Für die technische Wartung und Aktualität der Website nach der Annahme ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden nicht für Sicherheitslücken, die durch den Einsatz veralteter Software entstehen, die von Dritten für illegale Zwecke ausgenutzt wird (Hacking).
Erstellung von Websites anhand eines Ausschreibungs- und Leistungsspezifikationsblattes
Sofern ungeachtet der Bestimmungen der vorstehenden Klausel die Erstellung einer Website anhand eines Angebots- und Leistungsverzeichnisses vereinbart wurde, gilt Folgendes: Zusätzlich zu den individualvertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden wird der Umfang der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen durch ein vom Kunden erstelltes detailliertes Ausschreibungsblatt bestimmt. Der Anbieter wird nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob die in den Spezifikationen beschriebenen Vorstellungen des Kunden vollständig, eindeutig, durchführbar und widerspruchsfrei sind. Der Anbieter nimmt jedoch keine rechtliche Überprüfung der Anforderungen des Kunden vor. Erkennt der Anbieter, dass die in der Ausschreibungsspezifikation enthaltenen Spezifikationen nicht für die Erstellung einer Website geeignet sind, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich darüber informieren und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung der Spezifikationen unterbreiten. In diesem Fall hat der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich mit den Vorschlägen des Anbieters zu den Spezifikationen zu beginnen und dem Anbieter den Inhalt der Ausschreibungsspezifikation abschließend schriftlich verbindlich zu bestätigen. Stimmen der Anbieter und der Kunde über die Ausschreibungsspezifikation überein, wird der Inhalt der Ausschreibungsspezifikation Vertragsbestandteil. Auf der Grundlage der Ausschreibungsspezifikation erstellt der Anbieter eine Leistungsspezifikation, die insbesondere die technische und/oder gestalterische Umsetzung der in der Ausschreibung enthaltenen Spezifikationen beschreibt. Nach deren Fertigstellung legt der Anbieter die Leistungsbeschreibung dem Kunden zur Annahme vor. Der Kunde ist berechtigt, die vom Anbieter erstellte Leistungsbeschreibung abzulehnen und Änderungs- oder Anpassungswünsche mitzuteilen. Insoweit verpflichtet sich der Anbieter, unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden maximal zwei Alternativvorschläge zu unterbreiten. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag des Anbieters letztlich nicht einverstanden, kann er das Vertragsverhältnis — sofern rechtlich möglich — außerordentlich kündigen oder vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden die Gebühren und/oder Auslagen, die dem Anbieter im Zusammenhang mit der Erstellung der Spezifikationen entstehen, vom Kunden angemessen vergütet und/oder erstattet. Wird die Leistungsbeschreibung vom Kunden akzeptiert, gelten die darin beschriebenen Leistungen als zwischen dem Anbieter und dem Kunden endgültig vereinbart. Abweichungen vom Inhalt der vom Kunden akzeptierten Spezifikationen bedürfen individueller schriftlicher Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Nach Annahme der Spezifikationen durch den Kunden erstellt der Anbieter die Website gemäß den vereinbarten Spezifikationen. Der Anbieter erbringt keine über die Vereinbarungen der Spezifikationen hinausgehenden Leistungen. Der Anbieter erbringt grundsätzlich auch keine Leistungen, die den in den vom Kunden akzeptierten Spezifikationen beschriebenen Leistungen unterlegen sind. Der Anbieter stellt dem Kunden zusätzlich zu den Spezifikationen einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung. Inhalt und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Website oder Teile davon bis zu dem im Zeit- und Arbeitsplan angegebenen Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben und/oder per E-Mail zu versenden und/oder auf einen vom Kunden angegebenen Server hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe oder des Uploads der fertigen Website unterliegen ansonsten individualvertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
Erstellung des Impressums und der Datenschutzerklärung mit Textgeneratoren
Sofern der Anbieter und der Kunde dies vereinbart haben, erstellt der Anbieter die Datenschutzerklärung und das Impressum für die Webseite des Kunden. Zu diesem Zweck verwendet der Anbieter Textgeneratoren. Der Anbieter ist nur für die Erstellung der Texte unter Verwendung von Textgeneratoren verantwortlich; der Kunde ist für die rechtliche und inhaltliche Prüfung verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Erstellung erforderlichen Informationen rechtzeitig, korrekt und vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat sich und den Anbieter selbstständig über etwaige spezifische Informationspflichten bezüglich des Impressums (z.B. Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe etc.) und der Datenschutzerklärung zu informieren. In diesem Zusammenhang wird erneut darauf hingewiesen, dass es dem Anbieter gesetzlich nicht gestattet ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Der Kunde hat den Anbieter selbstständig und unverzüglich über alle Änderungen zu informieren, die die Angaben im Impressum oder in der Datenschutzerklärung betreffen. Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Fertigstellung und Annahme der Website muss vom Kunden getrennt vom Anbieter vergeben werden, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.
Webhosting (Weiterverkauf)
Der Anbieter und der Kunde können die Erbringung von Hosting-Diensten als zusätzliche Option im Rahmen der Erstellung der Website vereinbaren. Der konkrete Leistungsumfang (Speicherplatz, Zertifikate usw.) ist Gegenstand individueller vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien. Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung dieser Hosting-Dienste Dienste Dritter in jeder Form in Anspruch zu nehmen. Sofern der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, übernimmt der Anbieter im Falle einer Beauftragung als Hoster die Verwaltung und Verwaltung der Daten. Dem Kunden wird grundsätzlich kein Zugriff auf das Administrations-Backend des Hosting-Systems gewährt. Die Verfügbarkeit der vom Anbieter zum Zwecke des Hostings verwendeten Server beträgt im Jahresdurchschnitt mindestens 99%. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme usw.) nicht erreichbar sind. Sofern der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, hat der Kunde keinen Anspruch auf Vergabe einer festen IP-Adresse für seinen Internetauftritt. Technische oder rechtliche Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten. Der Kunde verpflichtet sich, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten — soweit ihm diese vom Anbieter zur Verfügung gestellt wurden — nicht an Dritte weiterzugeben und muss sie regelmäßig ändern. Der Kunde ist für jeglichen Missbrauch durch Dritte verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Backups seiner gehosteten Daten anzufertigen. Ist der Kunde dazu nicht in der Lage, muss er den Anbieter oder andere fachlich qualifizierte Dritte mit der Sicherung beauftragen. Der Kunde haftet für jeden Datenverlust, der aufgrund unzureichender Datensicherung entsteht.
Domainregistrierung
Der Anbieter und der Kunde können die Erbringung von Domainregistrierungsdiensten als zusätzliche Dienstleistung im Rahmen der Erstellung der Website vereinbaren. Der konkrete Leistungsumfang ist Gegenstand individueller vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien. Das für die Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainregistrierungsstelle oder dem jeweiligen Registrar zustande. Im Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Registry tritt der Anbieter lediglich als Vermittler auf, ohne Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm angefragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain durch den Anbieter ist nicht geschuldet. Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Registries. Im Falle einer beabsichtigten Registrierung wird der Anbieter den Kunden über etwaige Besonderheiten informieren. Wartung und Pflege von Websites Nach Fertigstellung einer Website und/oder einzelner Teile davon kann der Anbieter dem Kunden Wartungs- und Wartungsdienstleistungen in Bezug auf die Website anbieten. Der Anbieter kann auch die Wartung von Websites Dritter anbieten. Allerdings ist weder der Anbieter verpflichtet, ein solches Angebot zu unterbreiten, noch muss der Kunde eine solche vom Anbieter angebotene Leistung in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen unterliegen ausschließlich Individualvereinbarungen. Gegenstand der Wartungsverträge ist die Behebung von Störungen sowie die anlassbedingte Aktualisierung der Website für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version durch den Anbieter. Weitere Einzelheiten, wie etwa die regelmäßige Wartung, können in Einzelverträgen vereinbart werden. Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu pflegenden Inhalte der Website mit den Systemen des Anbieters kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Bestandteile des zu pflegenden Webseiteninhalts oder durch unbefugte Änderungen des Webseiteninhalts durch den Kunden beeinträchtigt werden. Ist die Kompatibilität nicht gewährleistet, hat der Kunde diese selbstständig herzustellen (z. B. durch entsprechende Updates) oder den Anbieter gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität zu beauftragen. Der Anbieter haftet nicht für Störungen und Inkompatibilitäten, die durch unbefugte Änderungen des Kunden verursacht werden oder auf anderen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen; die Bestimmungen unter „Haftung und Schadensersatz“ bleiben unberührt. Die Wartung umfasst nur die technischen, aber nicht die inhaltliche Aktualisierung der Website, in insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung, es sei denn, der Anbieter und der Kunde haben dem ausdrücklich zugestimmt.
Marketing und Inhalt
SEO-Marketing
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung des Anbieters das Suchmaschinenranking positiv beeinflussen können oder die vom Kunden ausdrücklich gewünscht werden. Dies ist eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. eine bestimmte Platzierung in der Google-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Marketingdienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, der Anbieter und der Kunde haben dem ausdrücklich zugestimmt. SEO-Marketingdienstleistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten gekündigt werden.
SEA-Kampagnen
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich SEA-Kampagnen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Einreichung von Vorschlägen zu Keywords mit Werbewirkung und nach Genehmigung durch den Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Es handelt sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB (DEUTSCHES BÜRGERLICHES GESETZBUCH). Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Verkaufszahlen) ist im Rahmen der SEA-Dienste nicht geschuldet, es sei denn, der Anbieter und der Kunde haben dies ausdrücklich vereinbart. Neben dem Vergütungsanspruch für die Leistung hat der Anbieter gegenüber dem Kunden einen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für kostenpflichtige Werbung. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Keywords auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden Vorschläge zur Buchung von Keywords. Die rechtliche Überprüfung, insbesondere hinsichtlich der Markenrechte Dritter, und die Veröffentlichung der Keywords obliegt ausschließlich dem Kunden und muss vor Durchführung der Kampagne durch den Kunden vorgenommen werden.
Marketing in sozialen Netzwerken
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von technischem Support für die Erstellung und/oder Pflege von Social-Media-Präsenzen, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Seiten und/oder den Upload der Inhalte, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Sofern der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben, erstellt der Anbieter auch Social-Media-Werbeanzeigen für den Kunden, die speziell über das von der jeweiligen Social-Media-Plattform für diesen Zweck bereitgestellte System erstellt werden. Der Anbieter schuldet die Erstellung der Werbeanzeigen ausschließlich auf Anfrage des einzelnen Kunden. Bestimmte Ergebnisse (z. B. Verkaufszahlen) sind jedoch nicht geschuldet. Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Aufdrucke usw.) liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Der Anbieter wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit überprüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem Anbieter nicht gestattet ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er dennoch im Einzelfall feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er die Veröffentlichung solcher Inhalte verweigern. Neben der Erstellung der Social-Media-Seiten kann auch das Posten im Namen und unter dem Namen des Kunden (sogenanntes Ghostposting) durch den Anbieter als Teil der erbrachten Leistung vereinbart werden. Der Anbieter ist in der inhaltlichen Gestaltung frei, sofern keine Vorgaben des Kunden vorliegen. Es besteht keine Verpflichtung, auf Beiträge Dritter zu antworten oder diese zu überwachen. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden als Betreiber der Social-Media-Seite. Diensteanbieter im Sinne des § 10 TMG ist ausschließlich der Kunde. Einzelheiten ergeben sich aus individuellen vertraglichen Vereinbarungen. Der Anbieter ist lediglich der externe Auftragsverarbeiter des Kunden, was die Betreuung der Social-Media-Seiten angeht.
Vermarktung von Inhalten
Sofern der Anbieter und der Kunde die Erbringung professioneller Content-Marketing-Dienstleistungen (Texterstellung/Copywriting) vereinbaren, richten sich die Abrechnung und Dauer des Auftrags nach den Vorgaben des angenommenen Angebots. Der Inhalt der Texte richtet sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald der vereinbarte Text fertiggestellt ist, sendet der Anbieter dem Kunden die erstellten Texte zur Prüfung und Genehmigung zu. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde das Recht, zwei Korrektur- oder Änderungsschleifen durchzuführen. Beanstandungen, die die stilistische Gestaltung oder die Integration neuer Informationen in den Text betreffen, sind nach der zweiten Änderungsschleife ausgeschlossen. Wünscht der Kunde weitere Änderungen, hat er die zusätzlichen Kosten zu tragen. Wurde der Anbieter mit der Integration der Texte in öffentliche Medien (z.B. Online- oder Printmedien) beauftragt, veröffentlicht der Anbieter nur Texte, die vom Kunden veröffentlicht wurden. Für nach der Veröffentlichung entdeckte Fehler haftet der Anbieter nur gemäß den Bestimmungen unter der Überschrift „Mängelgewährleistung, Haftung und Schadensersatz“.
Beratung und Beratung
Marktbeobachtung
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Marktbeobachtung, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die zuvor mit dem Kunden vereinbarten Marktbeobachtungsmaßnahmen. Dies ist eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB (DEUTSCHES BÜRGERLICHES GESETZBUCH). Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Verkaufszahlen) kann nicht garantiert werden b, es sei denn, der Anbieter und der Kunde haben dem ausdrücklich zugestimmt. Abrechnung und Dauer des Auftrags richten sich nach den Spezifikationen des angenommenen Angebots.
Layout und Design
Logodesign und Konzeption
Sofern der Anbieter und der Kunde die Erbringung von Dienstleistungen zur Gestaltung und Konzeption von Logos vereinbaren wollen, ergeben sich die im Einzelnen vereinbarten Leistungen aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Einzelvertrag. Zu diesem Zweck stellt der Kunde dem Anbieter eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des gewünschten Logos. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Anfragen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere in Bezug auf Rechte Dritter), Eindeutigkeit, Durchführbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf der Grundlage der Anfragen, die sich aus der Anfrage des Kunden ergeben, ein Angebot erstellen. Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt erst mit Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Logogestaltung und -konzeption, prüft der Anbieter ausdrücklich nicht die wettbewerbsrechtliche, marken- oder sonstige schutzrechtliche Zulässigkeit des Logos oder die Registrierbarkeit. Voraussetzung für die Leistung des Anbieters ist, dass der Kunde alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Daten (Farbdefinition, etc.) dem Anbieter vor Projektstart komplett in geeignete Form. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden den entstandenen Zeitaufwand in Rechnung stellen. Sofern zwischen dem Anbieter und dem Kunden nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde Anspruch auf zwei Korrekturschleifen. Nach Durchführung dieser Korrekturschleifen können Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere bezüglich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt werden. Wünscht der Kunde nach der zweiten Korrekturschleife weitere Änderungen, kann der Anbieter diese gegen ein zu vereinbarendes zusätzliches Entgelt für den Kunden erstellen. Die innerhalb der Korrekturschleife vorgelegten Entwürfe dürfen vom Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters weder im Original noch in abgeänderter Form an Dritte weitergegeben werden. Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt ist, fordert der Anbieter den Kunden auf, das Werk abzunehmen. Das Logo-Design oder die Logo-Konzeption wird dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt. Sofern in einem Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, kann der Anbieter verlangen, dass an geeigneter Stelle auf den erstellten Werken ein geeigneter Copyright-Hinweis angebracht wird. Die Vergütung für die Logogestaltung und -konzeption ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Der Anbieter räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Kunden über.
Video und Fotografie
Sofern der Anbieter und der Kunde die Erstellung professioneller Videos und Fotos vereinbaren wollen, ergeben sich die im Einzelnen vereinbarten Leistungen aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Einzelvertrag. Zu diesem Zweck stellt der Kunde zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der gewünschten Leistungen an den Anbieter. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Anfragen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere auf Rechte Dritter), Eindeutigkeit, Durchführbarkeit und Konsistenz prüfen und anhand der Wünsche, die sich aus der Anfrage des Kunden ergeben, ein Angebot erstellen. Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt erst mit Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Die Wünsche des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen des Anbieters berücksichtigt. Der Anbieter und der Kunde erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotos um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Der Anbieter schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werkes, das nach eigener Erfahrung und Einschätzung des Anbieters den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen bezüglich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, stehen dem Kunden zwei Korrekturschleifen in Bezug auf die Bild- oder Videobearbeitung (z. B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotos oder Videos zu; eine Neuerstellung der Fotos oder Videos ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen bezüglich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde weitere Änderungen, hat er etwaige Mehrkosten zu tragen. Stellt der Kunde Personen für die Erstellung der Videos oder Fotos zur Verfügung (z.B. seine Mitarbeiter oder professionelle Models), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betroffenen Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Insbesondere ist er dafür verantwortlich, geeignete Musterfreigabeverträge abzuschließen und DSGVO-konforme Mitarbeiterverpflichtungen einzuholen. Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt ist, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werkes auffordern. Sofern in einem Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, kann der Anbieter verlangen, dass an geeigneter Stelle auf den erstellten Werken ein geeigneter Copyright-Vermerk angebracht wird. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist und aus dem Vertragszweck nicht anders zu erwarten ist, hat der Der Kunde darf grundsätzlich nur Aufnahmen erhalten, die für den jeweiligen Zweck vollständig bearbeitet wurden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten oder bearbeitbaren Dateien (RAW-Dateien oder Ähnliches).
Printdesign
Gegenstand der zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Designverträge im Printbereich ist die Entwicklung von Printprodukten auf der Grundlage der Gestaltungsvorgaben des Kunden (z.B. Gestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, Fahrzeug- oder Schaufensteraufklebern, Textilien oder Logodesigns). Zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossene Designverträge sind Werk- und Dienstleistungsverträge im Sinne der § 631 ff. BGB (DEUTSCHES BÜRGERLICHES GESETZBUCH). Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem individuell zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Vertrag. Zu diesem Zweck stellt der Kunde zunächst eine Anfrage an den Anbieter mit einer möglichst genauen Beschreibung der gewünschten Designleistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter prüft die in der Anfrage beschriebenen Anfragen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere im Hinblick auf Rechte Dritter), Eindeutigkeit, Durchführbarkeit und Widerspruchsfreiheit und erstellt auf der Grundlage der aus der Anfrage des Kunden resultierenden Wünsche ein Angebot. Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt erst mit Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Nach Auftragserteilung werden die Anforderungen des Kunden gegebenenfalls in einem Briefing besprochen und näher spezifiziert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abgedeckt sind. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Parteien dies in Textform vereinbaren. Andernfalls ist der Anbieter nur zur Herstellung der im Vertrag aufgeführten Artikel verpflichtet. Allfällige Zusatzleistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt ist, fordert der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werkes auf. Sofern nicht anders vereinbart, stehen dem Kunden zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen, die die künstlerische Gestaltung betreffen, sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde weitere Anpassungen, hat er etwaige Mehrkosten zu tragen. Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde dem Anbieter alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken usw.) vor Beginn des Auftrags vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden in keiner Weise für Verzögerungen und Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten, die auf eine verspätete (notwendige) Zusammenarbeit oder zusätzliche Arbeiten des Kunden zurückzuführen sind. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden den entstandenen Zeitaufwand in Rechnung stellen. Die Vergütung richtet sich nach einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Sofern nicht anders vertraglich vereinbart und aus dem Vertragszweck nichts anderes zu erwarten ist, schuldet der Anbieter neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen lediglich die Lieferung einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG) zur Erstellung von Druckprodukten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Lieferung einer bearbeitbaren Datei (z. B. Word, Indesign). Schlussbestimmungen
Einräumung von Rechten/eigene Werbung
Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden räumt der Anbieter dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an den entsprechenden Arbeitsergebnissen zum Zeitpunkt ihrer Erstellung ein. Weitere Rechte können in Einzelverträgen vereinbart werden. Sofern nicht anders vereinbart, erteilt der Kunde dem Anbieter ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere ist der Anbieter berechtigt, für die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zu werben und sich auf allen erstellten Werbemitteln und in allen Werbemaßnahmen als Urheber zu bezeichnen, ohne dass dem Kunden hierfür eine Vergütung zusteht. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, seinen eigenen Namen mit einem Link in geeigneter Weise in der Fußzeile und im Impressum der vom Anbieter erstellten Website (n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden ein Vergütungsanspruch zusteht dafür.
Vertraulichkeit
Der Anbieter wird alle Geschäftsvorgänge, von denen er Kenntnis erlangt, streng vertraulich behandeln, insbesondere Druckdokumente, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Bänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Dokumente, die Filme und/oder Hörspiele und/oder andere urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit dem Kunden verbundener Unternehmen enthalten. Der Anbieter verpflichtet sich, alle Mitarbeiter und/oder Dritte (z.B. Lieferanten, Grafikdesigner, Programmierer, Filmproduzenten, Sound Studios usw.), die Zugang zu den vorgenannten Geschäftsvorgängen haben. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrags hinaus.
Andere
Die zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, vereinbaren die Parteien, dass der Sitz des Anbieters Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist; ausschließliche Orte von Die Gerichtsbarkeit bleibt unberührt. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich berechtigten Gründen (z.B. Änderungen der Rechtsprechung, der Rechtslage, der Marktbedingungen oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Kunden mit bestehenden Verträgen werden spätestens zwei Wochen vor Wirksamwerden der Änderung per E-Mail darüber informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist, gilt dies als Zustimmung. In der Mitteilung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Änderung, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zum Datum des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Version ist die deutsche Version maßgebend.
Stand: 06.11.2024
Zustandekommen des Vertrags
Wenn der Kunde die Dienste des Anbieters in Anspruch nehmen möchte, stellt der Kunde zunächst eine Anfrage an den Anbieter mit einer detaillierten Beschreibung der gewünschten Dienste. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung an den Anbieter dar, ein entsprechendes Angebot abzugeben. Der Anbieter wird nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob die in der Anfrage beschriebenen Anfragen des Kunden vollständig, klar, durchführbar, widerspruchsfrei und für die gewünschte Realisierung geeignet sind und erstellt auf dieser Grundlage ein Angebot. Der Anbieter wird jedoch keine rechtliche Prüfung der Anfrage des Kunden vornehmen. Nur wenn der Kunde das Angebot des Anbieters annimmt, kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande. Enthält das Angebot des Anbieters Entwürfe, Muster oder Gestaltungsvorschläge, kommt aber kein Vertrag zustande, hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe der Entwürfe, Muster, Gestaltungsvorschläge oder gegebenenfalls der zugehörigen Quellcodes, Kopien usw. In diesem Fall hat der Kunde alle Kopien zu löschen, zu vernichten und/oder an der Anbieter.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Soweit für einzelne Dienste gemäß Art. 28 DSGVO der Abschluss einer Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA) erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Dienste abzuschließen. Die DPA wird grundsätzlich vom Anbieter bereitgestellt. Der Kunde ist verpflichtet, alle zum Zwecke der Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Daten (z.B. für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken usw.) und Zugänge vollständig, zeitnah und korrekt bereitzustellen. Für die Beschaffung des Materials für die Gestaltung der Webseiten und anderer Werke (z.B. Grafiken, Texte) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er keine weiteren Angaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigenem Ermessen Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Website unter Einhaltung der Copyright-Kennzeichnungspflicht mit einem Platzhalter zu versehen. Erbringt der Kunde die (notwendige) Mitarbeit oder unterstützende Unterstützung verspätet, haftet der Anbieter nicht für Verzögerungen einschließlich Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten daraus resultierend. Sofern der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder andere Inhalte zur Verfügung stellt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verletzen. Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, dem Kunden Rechtsberatungsleistungen zu erbringen. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet und nicht befugt, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken usw.) rechtlich auf ihre Vereinbarkeit mit geltendem Recht zu überprüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke durchführen. Erteilt der Kunde konkrete Anweisungen in Bezug auf das anzufertigende Werk, haftet er dafür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Klausel nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden die dafür aufgewendete Zeit in Rechnung stellen (z. B. Kosten für Archivfotos und Zeit, die für die Suche nach ihnen aufgewendet wurde).
Akzeptanz
Der Anbieter ist berechtigt, die Abnahme des vertraglich geschuldeten Werkes schriftlich zu verlangen. Der Kunde schuldet eine schriftliche Annahme nur, wenn der Anbieter ihn dazu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben unberührt. Die Abnahmefrist gemäß § 640 Absatz 2 Satz 1 BGB beträgt 2 Wochen ab Mitteilung der Fertigstellung der Arbeiten, es sei denn, dass im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände eine längere Abnahmefrist erforderlich ist; in diesem Fall wird der Anbieter den Kunden gesondert benachrichtigen. Äußert sich der Kunde nicht innerhalb der Abnahmefrist oder verweigert er die Abnahme aufgrund eines Mangels nicht, gilt das Werk als abgenommen.
Vergütung
Der Anbieter und der Kunde schließen eine individualvertragliche Vereinbarung über die Vergütung für den Auftrag, die sich grundsätzlich nach dem Angebot richtet. Der Anbieter ist berechtigt, seine Preise regelmäßig anzupassen, soweit sich seine eigenen Kosten für die Erbringung der Dienstleistung erhöhen. Kunden mit bestehenden Verträgen werden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Anpassung per E-Mail über die Preisanpassung informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der in der Mitteilung gesetzten Frist, gilt dies als Zustimmung. In der Mitteilung über die geplante Preisanpassung wird auf die Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung, wird sein Vertrag ausnahmsweise zum Datum des Inkrafttretens der Preisanpassung gekündigt.
Vertragsdauer für Dauerschuldverhältnisse
Sofern nicht anders angegeben, haben Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Laufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Mängelgewährleistung, Haftung und Schadensersatz
Ein unerheblicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Anbieter. Die Verjährungsfrist für Mängel- und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Anbieter beruhen. Die Verjährungsfrist beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt. Die Haftung des Anbieters für alle Schäden ist wie folgt begrenzt: Bei leichter Fahrlässigkeit hinsichtlich der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) ist die Haftung des Anbieters jeweils auf die Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens begrenzt. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
Dienste für Websites
Erstellung von Websites mit agilen Methoden
Die Erstellung von Websites basiert auf agilen Methoden, sofern der Anbieter und der Kunde nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Gegenstand der zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Verträge ist die Erstellung von Websites und die Entwicklung neuer Websites oder die Erweiterung bestehender Websites (z. B. Integration neuer Schnittstellen) unter Einhaltung der vom Kunden gewünschten technischen und/oder gestalterischen Vorgaben. Verträge, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Erstellung von Websites geschlossen werden, sind Werk- und Dienstleistungsverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB (BGB). Sofern nicht anders zwischen dem Anbieter und dem Kunden vereinbart, sind die erstellten Websites für mobile Geräte optimiert.Sofern nicht anders vereinbart, sind die erstellten Websites für alle gängigen Browser in ihren jeweils aktuellen Versionen (jeweils die letzten beiden Versionen des Browsers) optimiert.Die Bewertung oder der Erwerb von Rechten, die Beschaffung von Tools (z. B. Statistiken) oder Zertifikaten (z. B. SSL /TLS) oder die Bereitstellung von Quellcodes, Entwicklung, Anwendung oder sonstigem zusätzlichen Unterlagen werden vom Anbieter nur erbracht, wenn diese wurde ausdrücklich durch einen Einzelvertrag vereinbart. Nach Abschluss der Arbeiten (z.B. Erstellung der Website) fordert der Anbieter den Kunden auf, die Website zu akzeptieren (Annahmeerklärung). Nutzt der Kunde für die erstellte Website keine vom Anbieter angebotenen Hosting-Dienste, sondern von Drittanbietern, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Erreichbarkeit der Website. Sofern der Anbieter und der Kunde nicht vereinbarte zusätzliche Wartungs- und Supportleistungen, Für die technische Wartung und Aktualität der Website nach der Annahme ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden nicht für Sicherheitslücken, die durch den Einsatz veralteter Software entstehen, die von Dritten für illegale Zwecke ausgenutzt wird (Hacking).
Erstellung von Websites anhand eines Ausschreibungs- und Leistungsspezifikationsblattes
Sofern ungeachtet der Bestimmungen der vorstehenden Klausel die Erstellung einer Website anhand eines Angebots- und Leistungsverzeichnisses vereinbart wurde, gilt Folgendes: Zusätzlich zu den individualvertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden wird der Umfang der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen durch ein vom Kunden erstelltes detailliertes Ausschreibungsblatt bestimmt. Der Anbieter wird nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob die in den Spezifikationen beschriebenen Vorstellungen des Kunden vollständig, eindeutig, durchführbar und widerspruchsfrei sind. Der Anbieter nimmt jedoch keine rechtliche Überprüfung der Anforderungen des Kunden vor. Erkennt der Anbieter, dass die in der Ausschreibungsspezifikation enthaltenen Spezifikationen nicht für die Erstellung einer Website geeignet sind, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich darüber informieren und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung der Spezifikationen unterbreiten. In diesem Fall hat der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich mit den Vorschlägen des Anbieters zu den Spezifikationen zu beginnen und dem Anbieter den Inhalt der Ausschreibungsspezifikation abschließend schriftlich verbindlich zu bestätigen. Stimmen der Anbieter und der Kunde über die Ausschreibungsspezifikation überein, wird der Inhalt der Ausschreibungsspezifikation Vertragsbestandteil. Auf der Grundlage der Ausschreibungsspezifikation erstellt der Anbieter eine Leistungsspezifikation, die insbesondere die technische und/oder gestalterische Umsetzung der in der Ausschreibung enthaltenen Spezifikationen beschreibt. Nach deren Fertigstellung legt der Anbieter die Leistungsbeschreibung dem Kunden zur Annahme vor. Der Kunde ist berechtigt, die vom Anbieter erstellte Leistungsbeschreibung abzulehnen und Änderungs- oder Anpassungswünsche mitzuteilen. Insoweit verpflichtet sich der Anbieter, unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden maximal zwei Alternativvorschläge zu unterbreiten. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag des Anbieters letztlich nicht einverstanden, kann er das Vertragsverhältnis — sofern rechtlich möglich — außerordentlich kündigen oder vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden die Gebühren und/oder Auslagen, die dem Anbieter im Zusammenhang mit der Erstellung der Spezifikationen entstehen, vom Kunden angemessen vergütet und/oder erstattet. Wird die Leistungsbeschreibung vom Kunden akzeptiert, gelten die darin beschriebenen Leistungen als zwischen dem Anbieter und dem Kunden endgültig vereinbart. Abweichungen vom Inhalt der vom Kunden akzeptierten Spezifikationen bedürfen individueller schriftlicher Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Nach Annahme der Spezifikationen durch den Kunden erstellt der Anbieter die Website gemäß den vereinbarten Spezifikationen. Der Anbieter erbringt keine über die Vereinbarungen der Spezifikationen hinausgehenden Leistungen. Der Anbieter erbringt grundsätzlich auch keine Leistungen, die den in den vom Kunden akzeptierten Spezifikationen beschriebenen Leistungen unterlegen sind. Der Anbieter stellt dem Kunden zusätzlich zu den Spezifikationen einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung. Inhalt und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Website oder Teile davon bis zu dem im Zeit- und Arbeitsplan angegebenen Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben und/oder per E-Mail zu versenden und/oder auf einen vom Kunden angegebenen Server hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe oder des Uploads der fertigen Website unterliegen ansonsten individualvertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
Erstellung des Impressums und der Datenschutzerklärung mit Textgeneratoren
Sofern der Anbieter und der Kunde dies vereinbart haben, erstellt der Anbieter die Datenschutzerklärung und das Impressum für die Webseite des Kunden. Zu diesem Zweck verwendet der Anbieter Textgeneratoren. Der Anbieter ist nur für die Erstellung der Texte unter Verwendung von Textgeneratoren verantwortlich; der Kunde ist für die rechtliche und inhaltliche Prüfung verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Erstellung erforderlichen Informationen rechtzeitig, korrekt und vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat sich und den Anbieter selbstständig über etwaige spezifische Informationspflichten bezüglich des Impressums (z.B. Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe etc.) und der Datenschutzerklärung zu informieren. In diesem Zusammenhang wird erneut darauf hingewiesen, dass es dem Anbieter gesetzlich nicht gestattet ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Der Kunde hat den Anbieter selbstständig und unverzüglich über alle Änderungen zu informieren, die die Angaben im Impressum oder in der Datenschutzerklärung betreffen. Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Fertigstellung und Annahme der Website muss vom Kunden getrennt vom Anbieter vergeben werden, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.
Webhosting (Weiterverkauf)
Der Anbieter und der Kunde können die Erbringung von Hosting-Diensten als zusätzliche Option im Rahmen der Erstellung der Website vereinbaren. Der konkrete Leistungsumfang (Speicherplatz, Zertifikate usw.) ist Gegenstand individueller vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien. Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung dieser Hosting-Dienste Dienste Dritter in jeder Form in Anspruch zu nehmen. Sofern der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, übernimmt der Anbieter im Falle einer Beauftragung als Hoster die Verwaltung und Verwaltung der Daten. Dem Kunden wird grundsätzlich kein Zugriff auf das Administrations-Backend des Hosting-Systems gewährt. Die Verfügbarkeit der vom Anbieter zum Zwecke des Hostings verwendeten Server beträgt im Jahresdurchschnitt mindestens 99%. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme usw.) nicht erreichbar sind. Sofern der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, hat der Kunde keinen Anspruch auf Vergabe einer festen IP-Adresse für seinen Internetauftritt. Technische oder rechtliche Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten. Der Kunde verpflichtet sich, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten — soweit ihm diese vom Anbieter zur Verfügung gestellt wurden — nicht an Dritte weiterzugeben und muss sie regelmäßig ändern. Der Kunde ist für jeglichen Missbrauch durch Dritte verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Backups seiner gehosteten Daten anzufertigen. Ist der Kunde dazu nicht in der Lage, muss er den Anbieter oder andere fachlich qualifizierte Dritte mit der Sicherung beauftragen. Der Kunde haftet für jeden Datenverlust, der aufgrund unzureichender Datensicherung entsteht.
Domainregistrierung
Der Anbieter und der Kunde können die Erbringung von Domainregistrierungsdiensten als zusätzliche Dienstleistung im Rahmen der Erstellung der Website vereinbaren. Der konkrete Leistungsumfang ist Gegenstand individueller vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien. Das für die Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainregistrierungsstelle oder dem jeweiligen Registrar zustande. Im Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Registry tritt der Anbieter lediglich als Vermittler auf, ohne Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm angefragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain durch den Anbieter ist nicht geschuldet. Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Registries. Im Falle einer beabsichtigten Registrierung wird der Anbieter den Kunden über etwaige Besonderheiten informieren. Wartung und Pflege von Websites Nach Fertigstellung einer Website und/oder einzelner Teile davon kann der Anbieter dem Kunden Wartungs- und Wartungsdienstleistungen in Bezug auf die Website anbieten. Der Anbieter kann auch die Wartung von Websites Dritter anbieten. Allerdings ist weder der Anbieter verpflichtet, ein solches Angebot zu unterbreiten, noch muss der Kunde eine solche vom Anbieter angebotene Leistung in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen unterliegen ausschließlich Individualvereinbarungen. Gegenstand der Wartungsverträge ist die Behebung von Störungen sowie die anlassbedingte Aktualisierung der Website für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version durch den Anbieter. Weitere Einzelheiten, wie etwa die regelmäßige Wartung, können in Einzelverträgen vereinbart werden. Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu pflegenden Inhalte der Website mit den Systemen des Anbieters kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Bestandteile des zu pflegenden Webseiteninhalts oder durch unbefugte Änderungen des Webseiteninhalts durch den Kunden beeinträchtigt werden. Ist die Kompatibilität nicht gewährleistet, hat der Kunde diese selbstständig herzustellen (z. B. durch entsprechende Updates) oder den Anbieter gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität zu beauftragen. Der Anbieter haftet nicht für Störungen und Inkompatibilitäten, die durch unbefugte Änderungen des Kunden verursacht werden oder auf anderen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen; die Bestimmungen unter „Haftung und Schadensersatz“ bleiben unberührt. Die Wartung umfasst nur die technischen, aber nicht die inhaltliche Aktualisierung der Website, in insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung, es sei denn, der Anbieter und der Kunde haben dem ausdrücklich zugestimmt.
Marketing und Inhalt
SEO-Marketing
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung des Anbieters das Suchmaschinenranking positiv beeinflussen können oder die vom Kunden ausdrücklich gewünscht werden. Dies ist eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. eine bestimmte Platzierung in der Google-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Marketingdienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, der Anbieter und der Kunde haben dem ausdrücklich zugestimmt. SEO-Marketingdienstleistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten gekündigt werden.
SEA-Kampagnen
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich SEA-Kampagnen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Einreichung von Vorschlägen zu Keywords mit Werbewirkung und nach Genehmigung durch den Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Es handelt sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB (DEUTSCHES BÜRGERLICHES GESETZBUCH). Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Verkaufszahlen) ist im Rahmen der SEA-Dienste nicht geschuldet, es sei denn, der Anbieter und der Kunde haben dies ausdrücklich vereinbart. Neben dem Vergütungsanspruch für die Leistung hat der Anbieter gegenüber dem Kunden einen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für kostenpflichtige Werbung. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Keywords auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden Vorschläge zur Buchung von Keywords. Die rechtliche Überprüfung, insbesondere hinsichtlich der Markenrechte Dritter, und die Veröffentlichung der Keywords obliegt ausschließlich dem Kunden und muss vor Durchführung der Kampagne durch den Kunden vorgenommen werden.
Marketing in sozialen Netzwerken
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von technischem Support für die Erstellung und/oder Pflege von Social-Media-Präsenzen, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Seiten und/oder den Upload der Inhalte, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Sofern der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben, erstellt der Anbieter auch Social-Media-Werbeanzeigen für den Kunden, die speziell über das von der jeweiligen Social-Media-Plattform für diesen Zweck bereitgestellte System erstellt werden. Der Anbieter schuldet die Erstellung der Werbeanzeigen ausschließlich auf Anfrage des einzelnen Kunden. Bestimmte Ergebnisse (z. B. Verkaufszahlen) sind jedoch nicht geschuldet. Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Aufdrucke usw.) liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Der Anbieter wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit überprüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem Anbieter nicht gestattet ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er dennoch im Einzelfall feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er die Veröffentlichung solcher Inhalte verweigern. Neben der Erstellung der Social-Media-Seiten kann auch das Posten im Namen und unter dem Namen des Kunden (sogenanntes Ghostposting) durch den Anbieter als Teil der erbrachten Leistung vereinbart werden. Der Anbieter ist in der inhaltlichen Gestaltung frei, sofern keine Vorgaben des Kunden vorliegen. Es besteht keine Verpflichtung, auf Beiträge Dritter zu antworten oder diese zu überwachen. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden als Betreiber der Social-Media-Seite. Diensteanbieter im Sinne des § 10 TMG ist ausschließlich der Kunde. Einzelheiten ergeben sich aus individuellen vertraglichen Vereinbarungen. Der Anbieter ist lediglich der externe Auftragsverarbeiter des Kunden, was die Betreuung der Social-Media-Seiten angeht.
Vermarktung von Inhalten
Sofern der Anbieter und der Kunde die Erbringung professioneller Content-Marketing-Dienstleistungen (Texterstellung/Copywriting) vereinbaren, richten sich die Abrechnung und Dauer des Auftrags nach den Vorgaben des angenommenen Angebots. Der Inhalt der Texte richtet sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald der vereinbarte Text fertiggestellt ist, sendet der Anbieter dem Kunden die erstellten Texte zur Prüfung und Genehmigung zu. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde das Recht, zwei Korrektur- oder Änderungsschleifen durchzuführen. Beanstandungen, die die stilistische Gestaltung oder die Integration neuer Informationen in den Text betreffen, sind nach der zweiten Änderungsschleife ausgeschlossen. Wünscht der Kunde weitere Änderungen, hat er die zusätzlichen Kosten zu tragen. Wurde der Anbieter mit der Integration der Texte in öffentliche Medien (z.B. Online- oder Printmedien) beauftragt, veröffentlicht der Anbieter nur Texte, die vom Kunden veröffentlicht wurden. Für nach der Veröffentlichung entdeckte Fehler haftet der Anbieter nur gemäß den Bestimmungen unter der Überschrift „Mängelgewährleistung, Haftung und Schadensersatz“.
Beratung und Beratung
Marktbeobachtung
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Marktbeobachtung, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die zuvor mit dem Kunden vereinbarten Marktbeobachtungsmaßnahmen. Dies ist eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB (DEUTSCHES BÜRGERLICHES GESETZBUCH). Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Verkaufszahlen) kann nicht garantiert werden b, es sei denn, der Anbieter und der Kunde haben dem ausdrücklich zugestimmt. Abrechnung und Dauer des Auftrags richten sich nach den Spezifikationen des angenommenen Angebots.
Layout und Design
Logodesign und Konzeption
Sofern der Anbieter und der Kunde die Erbringung von Dienstleistungen zur Gestaltung und Konzeption von Logos vereinbaren wollen, ergeben sich die im Einzelnen vereinbarten Leistungen aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Einzelvertrag. Zu diesem Zweck stellt der Kunde dem Anbieter eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des gewünschten Logos. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Anfragen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere in Bezug auf Rechte Dritter), Eindeutigkeit, Durchführbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf der Grundlage der Anfragen, die sich aus der Anfrage des Kunden ergeben, ein Angebot erstellen. Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt erst mit Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Logogestaltung und -konzeption, prüft der Anbieter ausdrücklich nicht die wettbewerbsrechtliche, marken- oder sonstige schutzrechtliche Zulässigkeit des Logos oder die Registrierbarkeit. Voraussetzung für die Leistung des Anbieters ist, dass der Kunde alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Daten (Farbdefinition, etc.) dem Anbieter vor Projektstart komplett in geeignete Form. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden den entstandenen Zeitaufwand in Rechnung stellen. Sofern zwischen dem Anbieter und dem Kunden nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde Anspruch auf zwei Korrekturschleifen. Nach Durchführung dieser Korrekturschleifen können Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere bezüglich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt werden. Wünscht der Kunde nach der zweiten Korrekturschleife weitere Änderungen, kann der Anbieter diese gegen ein zu vereinbarendes zusätzliches Entgelt für den Kunden erstellen. Die innerhalb der Korrekturschleife vorgelegten Entwürfe dürfen vom Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters weder im Original noch in abgeänderter Form an Dritte weitergegeben werden. Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt ist, fordert der Anbieter den Kunden auf, das Werk abzunehmen. Das Logo-Design oder die Logo-Konzeption wird dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt. Sofern in einem Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, kann der Anbieter verlangen, dass an geeigneter Stelle auf den erstellten Werken ein geeigneter Copyright-Hinweis angebracht wird. Die Vergütung für die Logogestaltung und -konzeption ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Der Anbieter räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Kunden über.
Video und Fotografie
Sofern der Anbieter und der Kunde die Erstellung professioneller Videos und Fotos vereinbaren wollen, ergeben sich die im Einzelnen vereinbarten Leistungen aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Einzelvertrag. Zu diesem Zweck stellt der Kunde zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der gewünschten Leistungen an den Anbieter. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Anfragen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere auf Rechte Dritter), Eindeutigkeit, Durchführbarkeit und Konsistenz prüfen und anhand der Wünsche, die sich aus der Anfrage des Kunden ergeben, ein Angebot erstellen. Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt erst mit Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Die Wünsche des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen des Anbieters berücksichtigt. Der Anbieter und der Kunde erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotos um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Der Anbieter schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werkes, das nach eigener Erfahrung und Einschätzung des Anbieters den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen bezüglich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, stehen dem Kunden zwei Korrekturschleifen in Bezug auf die Bild- oder Videobearbeitung (z. B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotos oder Videos zu; eine Neuerstellung der Fotos oder Videos ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen bezüglich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde weitere Änderungen, hat er etwaige Mehrkosten zu tragen. Stellt der Kunde Personen für die Erstellung der Videos oder Fotos zur Verfügung (z.B. seine Mitarbeiter oder professionelle Models), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betroffenen Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Insbesondere ist er dafür verantwortlich, geeignete Musterfreigabeverträge abzuschließen und DSGVO-konforme Mitarbeiterverpflichtungen einzuholen. Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt ist, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werkes auffordern. Sofern in einem Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, kann der Anbieter verlangen, dass an geeigneter Stelle auf den erstellten Werken ein geeigneter Copyright-Vermerk angebracht wird. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist und aus dem Vertragszweck nicht anders zu erwarten ist, hat der Der Kunde darf grundsätzlich nur Aufnahmen erhalten, die für den jeweiligen Zweck vollständig bearbeitet wurden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten oder bearbeitbaren Dateien (RAW-Dateien oder Ähnliches).
Printdesign
Gegenstand der zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Designverträge im Printbereich ist die Entwicklung von Printprodukten auf der Grundlage der Gestaltungsvorgaben des Kunden (z.B. Gestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, Fahrzeug- oder Schaufensteraufklebern, Textilien oder Logodesigns). Zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossene Designverträge sind Werk- und Dienstleistungsverträge im Sinne der § 631 ff. BGB (DEUTSCHES BÜRGERLICHES GESETZBUCH). Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem individuell zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Vertrag. Zu diesem Zweck stellt der Kunde zunächst eine Anfrage an den Anbieter mit einer möglichst genauen Beschreibung der gewünschten Designleistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter prüft die in der Anfrage beschriebenen Anfragen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere im Hinblick auf Rechte Dritter), Eindeutigkeit, Durchführbarkeit und Widerspruchsfreiheit und erstellt auf der Grundlage der aus der Anfrage des Kunden resultierenden Wünsche ein Angebot. Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt erst mit Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Nach Auftragserteilung werden die Anforderungen des Kunden gegebenenfalls in einem Briefing besprochen und näher spezifiziert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abgedeckt sind. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Parteien dies in Textform vereinbaren. Andernfalls ist der Anbieter nur zur Herstellung der im Vertrag aufgeführten Artikel verpflichtet. Allfällige Zusatzleistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt ist, fordert der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werkes auf. Sofern nicht anders vereinbart, stehen dem Kunden zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen, die die künstlerische Gestaltung betreffen, sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde weitere Anpassungen, hat er etwaige Mehrkosten zu tragen. Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde dem Anbieter alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken usw.) vor Beginn des Auftrags vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden in keiner Weise für Verzögerungen und Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten, die auf eine verspätete (notwendige) Zusammenarbeit oder zusätzliche Arbeiten des Kunden zurückzuführen sind. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden den entstandenen Zeitaufwand in Rechnung stellen. Die Vergütung richtet sich nach einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Sofern nicht anders vertraglich vereinbart und aus dem Vertragszweck nichts anderes zu erwarten ist, schuldet der Anbieter neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen lediglich die Lieferung einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG) zur Erstellung von Druckprodukten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Lieferung einer bearbeitbaren Datei (z. B. Word, Indesign). Schlussbestimmungen
Einräumung von Rechten/eigene Werbung
Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden räumt der Anbieter dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an den entsprechenden Arbeitsergebnissen zum Zeitpunkt ihrer Erstellung ein. Weitere Rechte können in Einzelverträgen vereinbart werden. Sofern nicht anders vereinbart, erteilt der Kunde dem Anbieter ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere ist der Anbieter berechtigt, für die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zu werben und sich auf allen erstellten Werbemitteln und in allen Werbemaßnahmen als Urheber zu bezeichnen, ohne dass dem Kunden hierfür eine Vergütung zusteht. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, seinen eigenen Namen mit einem Link in geeigneter Weise in der Fußzeile und im Impressum der vom Anbieter erstellten Website (n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden ein Vergütungsanspruch zusteht dafür.
Vertraulichkeit
Der Anbieter wird alle Geschäftsvorgänge, von denen er Kenntnis erlangt, streng vertraulich behandeln, insbesondere Druckdokumente, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Bänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Dokumente, die Filme und/oder Hörspiele und/oder andere urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit dem Kunden verbundener Unternehmen enthalten. Der Anbieter verpflichtet sich, alle Mitarbeiter und/oder Dritte (z.B. Lieferanten, Grafikdesigner, Programmierer, Filmproduzenten, Sound Studios usw.), die Zugang zu den vorgenannten Geschäftsvorgängen haben. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrags hinaus.
Andere
Die zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, vereinbaren die Parteien, dass der Sitz des Anbieters Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist; ausschließliche Orte von Die Gerichtsbarkeit bleibt unberührt. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich berechtigten Gründen (z.B. Änderungen der Rechtsprechung, der Rechtslage, der Marktbedingungen oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Kunden mit bestehenden Verträgen werden spätestens zwei Wochen vor Wirksamwerden der Änderung per E-Mail darüber informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist, gilt dies als Zustimmung. In der Mitteilung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Änderung, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zum Datum des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Version ist die deutsche Version maßgebend.
Stand: 06.11.2024
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